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Schlüssel nachmachen als Mieter — was ist in Österreich erlaubt? – RIVA Sicherheitstechnik Wien

Schlüssel & Schlösser

Schlüssel nachmachen als Mieter — was ist in Österreich erlaubt?

Schlüssel nachmachen als Mieter in Österreich: Was bei Standardschlüsseln erlaubt ist, welche Regeln für Sicherungsschlüssel gelten und worauf Sie achten müssen.

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Schonendohne Beschädigung
MarkentechnikEVVA, KESO & mehr
GeschäftLöwengasse 31A
Dokumentiertsauber übergeben

Kurz gesagt: Einen einfachen Standardschlüssel dürfen Sie als Mieter in Österreich grundsätzlich nachmachen lassen — der Schlüssel ist Ihr Zutrittsmittel, die Verantwortung für Kopien tragen Sie. Bei geschützten Sicherungsschlüsseln mit Sicherungskarte ist das ohne Karte und Berechtigung seriös nicht möglich; die Karte gehört meist dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Fragen Sie in diesem Fall schriftlich an.

Standardschlüssel: was erlaubt ist

Bei einem gewöhnlichen Schlüssel ohne Kopierschutz spricht rechtlich nichts dagegen, sich als Mieter einen Zweitschlüssel anfertigen zu lassen. Sie haben den Schlüssel vom Vermieter zur Nutzung erhalten, und eine Kopie ändert an der Schließanlage nichts. Wichtig ist nur:

  • Sie haften für jede Kopie, die Sie in Umlauf bringen.
  • Bei Auszug sind alle Schlüssel zurückzugeben — auch Ihre Kopien.
  • Ein kurzer schriftlicher Hinweis an den Vermieter vermeidet spätere Diskussionen und ist gute Praxis.

Für die Anfertigung nutzen Sie ein seriöses Fachgeschäft wie das Schlüssel nachmachen in Wien bei RIVA — dort wird dokumentiert gearbeitet.

Geschützte Schlüssel und Schließanlagen

Anders sieht es bei Sicherungsschlüsseln aus — erkennbar an der Sicherungskarte (Schließberechtigungskarte) oder wenn Ihre Wohnung Teil einer Schließanlage ist:

  • Ohne Karte keine Kopie: kein berechtigter Händler fertigt den Schlüssel ohne die originale Sicherungskarte und Berechtigungsprüfung an. Das ist der Kopierschutz und der Sinn des Systems.
  • Die Karte gehört meist nicht Ihnen: in Mietwohnungen verwaltet der Vermieter oder die Hausverwaltung die Sicherungskarte. Zusätzliche Schlüssel müssen Sie über diese Stelle anfordern — oft gegen eine Gebühr.
  • Genossenschaftswohnungen: hier regelt häufig die Hausordnung, wie viele Schlüssel ausgegeben werden und wer Nachschlüssel bestellen darf.
  • Vorsicht vor dubiosen Onlinediensten: Angebote, die geschützte Schlüssel "auch ohne Karte" kopieren, arbeiten außerhalb des Systems. Neben dem Sicherheitsrisiko drohen rechtliche Probleme — von Verletzungen der Schutzrechte des Herstellers bis zu urkundenrechtlichen Fragen — und ein Verstoß gegen den Mietvertrag.

Details zum Ablauf finden Sie im Ratgeber Geschützte Schlüssel nachmachen.

Rechtlicher Rahmen in Österreich

  • MRG-Kontext: Das Mietrechtsgesetz regelt das Mietverhältnis, enthält aber kein ausdrückliches Verbot des Schlüsselkopierens. Entscheidend sind Mietvertrag und Hausordnung — bei Schließanlagen stehen die Bedingungen oft dort.
  • Versicherung und Haftung: Wird nach einer unautorisierten Kopie eingebrochen, prüft die Haushaltsversicherung, wie der Täter eingedrungen ist. Nicht dokumentierte Schlüssel im Umlauf können die Schadensregulierung erschweren und Schadenersatzfragen gegen Sie aufwerfen.
  • Auszug: Mit Ende des Mietverhältnisses müssen sämtliche Schlüssel zurückgegeben werden. Behalten Sie Kopien, riskieren Sie Schadenersatzansprüche — etwa für einen Zylindertausch.

Kosten und Entscheidungsfaktoren

  • Standardschlüssel: wenige Euro pro Kopie im Fachgeschäft — die günstigste und unkomplizierteste Variante.
  • Sicherungsschlüssel über die Hausverwaltung: teurer, aber rechtssicher und dokumentiert. Die Karte bleibt beim Eigentümer, die Bestellung läuft registriert.
  • Alternative Schlosstausch: Wer langfristig Ruhe will — etwa nach Trennung oder unklarem Schlüsselbestand des Vormieters — lässt den Zylinder tauschen. Details dazu im Ratgeber Schloss wechseln nach Umzug und auf der Seite Schloss wechseln in Wien. Achtung: In der Mietwohnung braucht auch der Schlosstausch in der Regel die Zustimmung des Vermieters.

So gehen Sie vor: Schritt für Schritt

  1. Schlüsseltyp prüfen: Liegt eine Sicherungskarte vor oder gehört die Wohnung zu einer Schließanlage? Fragen Sie im Zweifel den Vermieter.
  2. Bei Schließanlage: schriftlich anfragen. Wenden Sie sich an Vermieter oder Hausverwaltung und bitten Sie um einen zusätzlichen Schlüssel über die Sicherungskarte.
  3. Bei Standardschlüssel: Fachgeschäft aufsuchen. Lassen Sie die Kopie seriös anfertigen — zum Beispiel beim Schlüsseldienst Wien in der Löwengasse 31A, 1030 Wien.
  4. Kopien dokumentieren. Notieren Sie, wie viele Schlüssel existieren und wer sie hat.
  5. Bei Auszug alles zurückgeben. Sämtliche Originale und Kopien aushändigen — am besten gegen Bestätigung.

Häufige Fehler

  • Sicherungsschlüssel heimlich kopieren lassen wollen: seriöse Händler lehnen ohne Karte ab; dubiose Dienste schaffen rechtliche und sicherheitliche Probleme.
  • Vermieter gar nicht informieren: bei Standardschlüsseln zwar erlaubt, aber ein kurzer schriftlicher Hinweis verhindert Streit bei Auszug.
  • Kopien nicht zählen: wer nicht weiß, wie viele Schlüssel existieren, kann bei Auszug nicht vollständig zurückgeben.
  • Nach Trennung nichts unternehmen: geht ein Schlüssel an eine Ex-Partnerin oder einen Ex-Partner, ist der Zylindertausch oft die sicherere Lösung als die Rückforderung.
  • Hausordnung ignorieren: in Genossenschaftswohnungen stehen die Regeln zu Schließanlage und Nachschlüsseln häufig dort — ein Blick lohnt sich.
Autor: RIVA Sicherheitstechnik · Geprüft: RIVA FachteamAktualisiert: 2026-08-02RIVA Sicherheitstechnik, Wien — seit 1993

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